Massivholzplatten bestehen entweder aus gewachsenem Holz, also ‚am Stück‘ oder verleimten Lamellen oder Stäben (Leimholz-Platte). Dabei werden Lamellen aus der gleichen Holzart, mit gleicher Länge und Querschnitt in einer Plattenpresse mit Leim dauerhaft miteinander verbunden. Die Dreischichtplatte besteht aus drei über Kreuz verleimten Massivholzschichten. Früher bestanden Möbelfronten aus einem Rahmen und einer Füllung, damit sich die Türen nicht verziehen. Heute setzt man stattdessen oft die formstabileren Leimholz- oder Dreischichtplatten ein. Ein Massivholzmöbel muss per Definition ( DIN 68871 ) durchgängig aus Massivholz bestehen, Ausnahme sind Schubladenböden und Rückwände aus Sperrholz, und zwar aus dem Holz, mit dem das Möbelstück bezeichnet ist. Ein Schrank in Buche massiv darf also z.B. keine furnierten Türen haben. Alternativ findet sich für Massivholzmöbel im Handel häufig auch die Bezeichnung ‚Möbel aus Vollholz (Holzart)‘. Dieser Begriff ist zwar nicht geschützt, bezeichnet aber in der Regel ein Möbel aus massivem Holz.  Bei ‚Echtholz‘ hingegen kann es sich auch um Spanplatten handeln, die lediglich außen ein Furnier aus echtem Holz haben.