Die Baustoffklasse B1/schwer entflammbar ist für Leuchten, die ausschließlich für den Privatbereich vorgesehen sind, nicht vorgeschrieben. Theoretisch besteht daher für Hersteller gar keine Notwendigkeit, Naturmaterialien chemisch gegen Entflammbarkeit auszurüsten, sofern die Leuchten nicht gleichzeitig auch für den Objektbereich gedacht sind und/oder in den außereuropäischen Export gehen.